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Energieeffiziente Fenster nachrüsten – Fördermöglichkeiten 2026

Förderprogramme 2026 für Fenster und Türen – Prognose & Einschätzung

Warum lohnt sich der Austausch von Fenstern und Türen?

Neue Fenster und Außentüren sind eine der wirksamsten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Durch moderne Wärmeschutzverglasung und verbesserte Dichtungssysteme lassen sich Heizkosten dauerhaft senken und der Wohnkomfort erhöhen. Gleichzeitig erfüllen sie Anforderungen an Schallschutz und Einbruchschutz.


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Aktuelle Förderkulisse (2024/2025)

Bis Ende 2025 gilt weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

1. BAFA – Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle): Zuschuss 15 %, mit iSFP-Bonus bis zu 20 %.
2. KfW – Effizienzhaus-Sanierung: Kredite mit Tilgungszuschüssen von 5 % bis 45 %.
3. Steuerbonus: bis zu 20 % der Kosten steuerlich absetzbar.

Diese Programme gelten bundesweit und sind die Basis für jede energetische Modernisierung.

Fenster & Türen anfragen – Förderung 2025 sichern
Mehrfamilienhaus Sanierung in Deutschland – Handwerker installieren energieeffiziente Fenster mit Fördermöglichkeiten 2026

Prognose für 2026 – mögliche Änderungen

Nach aktuellen Haushaltsplänen wird das Förderbudget im Gebäudebereich von rund 15,3 Mrd. € (2025) auf ca. 12,0 Mrd. € (2026) reduziert. Daraus lassen sich folgende Tendenzen ableiten:

✅ Strengere Anforderungen: nur Maßnahmen mit klar nachweisbarem Energiespareffekt (z. B. Uw-Wert unter bestimmten Grenzwerten) werden gefördert.
Mehr Gewicht auf Sanierungsfahrplänen (iSFP): der Bonus könnte künftig Voraussetzung statt Zusatz sein.
Kombination von Maßnahmen: einzelne Maßnahmen wie reine Fenstererneuerung könnten stärker an Gesamtpakete (Fassade, Dämmung, Heizsystem) gekoppelt werden.
Fortbestand von Zuschüssen: auch 2026 wird es aller Voraussicht nach Zuschüsse und Kredite geben – aber in engeren Budgets


Länderspezifische Ergänzungen

Neben den Bundesprogrammen fördern viele Bundesländer den Fensteraustausch zusätzlich:

Berlin, Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg: zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen.
Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen: Zuschüsse oder Sonderprogramme für Eigenheimbesitzer.
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen: kombinierbare Landesdarlehen mit BAFA/KfW.

Damit kann die Gesamtsumme der Förderung deutlich über 20 % hinausgehen, wenn Bundes- und Landesprogramme geschickt kombiniert werden.


Fazit

Der Fenstertausch bleibt auch 2026 förderfähig, allerdings mit engerem Budgetrahmen. Wer den Einbau neuer Fenster und Türen plant, sollte Förderanträge frühzeitig vorbereiten und unbedingt einen individuellen Sanierungsfahrplan einbeziehen. So lassen sich die Chancen auf Zuschüsse und Kredite maximieren.

Wir bei FensterBester setzen uns dafür ein, dass energieeffizientes Bauen und Modernisieren für alle erschwinglich bleibt. Als Portal, das Hersteller, Monteure und Fachpartner verbindet, begleiten wir Sie auch 2026 bei allen Themen rund um Fenster, Türen und Fördermittel. Mit etwas Glück und politischem Engagement werden die Förderbedingungen im kommenden Jahr noch attraktiver – zum Vorteil aller, die in moderne, nachhaltige Fenster und Türen investieren möchten


Hinweis: alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es handelt sich um Prognosen, Einschätzungen und persönliche Meinungen, die keine offiziellen Informationen von Behörden darstellen. Änderungen der gesetzlichen Regelungen oder Förderprogramme sind jederzeit möglich. Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.



FAQ – Häufige Fragen zur Fenster- & Türenförderung 2026


Ja, mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auch 2026 Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfügbar sein. Offizielle Programme laufen weiter, jedoch ist zu erwarten, dass das Budget reduziert wird und strengere Anforderungen gelten.

Aktuell beträgt der Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %. Diese Werte gelten offiziell bis Ende 2025 und dürften auch 2026 weitgehend bestehen bleiben, sofern die Bundesregierung keine tiefgreifende Reform beschließt.

Hier gilt Klarheit: BAFA fördert nur Elemente, die bestimmte U-Werte gemäß BEG-Richtlinie einhalten und durch ein Fachunternehmen eingebaut werden. Diese technischen Anforderungen sind offiziell definiert und überprüfbar.

Nein, das ist gesetzlich geregelt. Laut BEG dürfen Zuschuss oder Kredit (BAFA oder KfW) nicht mit dem Steuerbonus kombiniert werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Ja, viele Bundesländer – darunter Berlin, Bayern, Brandenburg, NRW und Baden-Württemberg – bieten ergänzende Programme in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten an. Die Programme unterscheiden sich in Höhe, Laufzeit und Antragstellung und werden regelmäßig aktualisiert.

Ja. Für nahezu alle Förderanträge über BAFA oder KfW ist ein zertifizierter Energieberater erforderlich. Dies ist eine offizielle Vorgabe der BEG-Richtlinie und keine Empfehlung.

Da das Förderbudget 2026 mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken wird, ist es ratsam, geplante Maßnahmen frühzeitig vorzubereiten und Förderanträge möglichst noch 2025 einzureichen. Wer wartet, sollte die neuen Bedingungen genau prüfen und sich rechtzeitig beraten lassen.